Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden und Regelungen der EU nachvollzogen. Die Zertifikate können neu und für positive Testergebnisse auch rückwirkend per 1. Oktober ausgestellt werden. Heute sind international gültige Zertifikate für Genesene nur erhältlich, wenn ein positiver PCR-Test die Infektion bestätigt hat.

Neu wird das Zertifikat auch nach einem positiven Antigen-Schnelltest oder nach einer laborbestätigten immunologischen Analyse auf das Coronavirus Sars-CoV-2 ausgestellt. Solche Zertifikate wurden in der Schweiz schon im Januar und Februar 2022 ausgestellt, waren aber damals nur in der Schweiz gültig.

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Wer ein solches "Schweizer Zertifikat" hat, muss es neu beantragen und ausstellen lassen, damit es im Ausland benutzt werden kann. Der Bundesrat setzte die entsprechenden Bestimmungen in der Covid-Zertifikat-Verordnung per 2. Mai in Kraft.

Konkret gilt das Zertifikat 180 Tage ab dem elften Tag nach dem positiven Resultat des Antigen-Schnelltests. Wer es nachträglich beantragen will, muss dafür die Teststelle kontaktieren, die den Antigen-Schnelltest durchgeführt hat. Kann sie nicht weiterhelfen, können sich Gesuchsteller an die nationale Antragsstelle wenden.

Ob das Covid-Zertifikat für Genesene im Ausland akzeptiert wird, muss im Zielland der Reise abgeklärt werden. Dasselbe gilt für Zertifikate für Geimpfte, die je nach Regelung im Zielland unterschiedlich lange gelten. In der Schweiz sind Zertifikate für Geimpfte 270 Tage lang gültig.