Der US-Stimmrechtsberater Glass Lewis empfiehlt den CS-Aktionären, an der kommenden Generalversammlung dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung die Décharge zu verweigern.

Dabei wird die Credit Suisse den Fall «Greensill» Ende April bei der traktandierten Entlastung explizit ausklammern. Glass Lewis erinnert in einem Statement daran, dass die Fälle Greensill und Archegos die Bank teuer zu stehen gekommen sind. Bei einer Entlastung könnten der Verwaltungsrat und das Management mit Blick auf Archegos nicht mehr für die früheren Mängel im Risiko- und Kontrollmanagement verantwortlich gemacht werden.

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Gegen Sonderprüfung

Bereits zuvor hatte auch ISS den CS-Aktionären empfohlen, die Décharge des Managements für das Geschäftsjahr 2020 abzulehnen. Für 2021 erachtet indes auch ISS eine Stimmabgabe zugunsten der Décharge als gerechtfertigt, nachdem es zu Personalveränderungen gekommen ist und Massnahmen umgesetzt wurden.

Die Ethos Stiftung empfiehlt der Generalversammlung derweil, dem Management die Entlastung für beide Jahre zu verweigern. Ausserdem fordert der Westschweizer Aktionärsvertreter eine Sonderprüfung von unabhängiger Seite zu «Greensill» und «Suisse Secrets». Der CS-Verwaltungsrat lehnt eine solche jedoch ab.

Den Antrag zur Sonderprüfung empfehlen Glass Lewis und ISS abzulehnen.