Verbraucher in der Europäischen Union sollen nach dem Willen der EU-Kommission standardmässig die Möglichkeit zur Echtzeitüberweisung haben. Die Brüsseler Behörde legte am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag vor, der Hürden für das sekundenschnelle Bezahlen aus dem Weg räumen soll.

Unter anderem dürfen Echtzeitzahlungen in Euro für Bankkunden demnach nicht teurer sein als Standardüberweisungen, die in der Regel kostenlos sind. Zudem müssten alle Kreditinstitute die schnellen Überweisungen zu jeder Zeit anbieten. Normale Überweisungen dauern in der Regel einen Arbeitstag, Echtzeitzahlungen nur bis zu zehn Sekunden.

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Die sogenannten Instant Payments sind in Europa technisch schon seit 2017 möglich. Rund ein Drittel der Banken in der EU bietet diese Möglichkeit nach Angaben der EU-Kommission allerdings gar nicht an. Und auch Verbraucher haben Vorbehalte. Anfang 2022 wurden nur elf Prozent der Überweisungen als Echtzeitzahlung durchgeführt. In Ländern wie Indien oder Brasilien sind es dagegen rund 90 Prozent.

Von Post zu E-Mail

EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness verglich den Schritt von Standard- zu Echtzeitüberweisungen am Mittwoch mit dem Übergang von der Post zur E-Mail. Es gebe keinen Grund, warum viele Bürger und Unternehmen nicht in der Lage seien, sofort Geld zu senden und zu empfangen. Die Möglichkeit dazu sei besonders wichtig in Zeiten, in denen Rechnungen für Haushalte und Unternehmen stiegen und es auf jeden Cent ankomme.

Auch Behörden, Wohltätigkeitsorganisationen oder Banken selbst würden nach Angaben der EU-Kommission von schnelleren Geldflüssen und den neuen Innovationsmöglichkeiten profitieren. Zudem werde die internationale Rolle des Euro gestärkt.

Vertrauen in Instant Payments stärken

Um das Vertrauen in Instant Payments zu stärken, sieht der Vorschlag der EU-Kommission vor, das Risiko einer falschen Überweisung zu reduzieren. So sollen die Kreditinstitute dazu verpflichtet werden, Iban und Namen des Empfängers abzugleichen.

Zudem müssten die Banken ihre Kundenkartei täglich dahingehend überprüfen, ob von der EU sanktionierte Personen darunter sind - anstatt wie bisher jede einzelne Überweisung zu prüfen, was zu einer Vielzahl an falschen Treffern und Verzögerungen geführt habe. Über den Vorschlag der EU-Kommission müssen nun die EU-Staaten und das Europaparlament verhandeln.

(awp/gku)