Die Zahl der Wärmepumpen habe in den vergangenen Jahren stark zugenommen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Freitag. Sie dienen dem Ersatz umweltschädlicher Öl- oder Gasheizungen.
Allerdings verursacht diese Technologie Lärm und kann die Nachbarschaft stören. Deshalb müssen beim Einbau und Betrieb von Wärmepumpen Lärmgrenzwerte und das Vorsorgeprinzip eingehalten werden. Mit der Anpassung der Lärmschutzverordnung werden nun die Vorsorgemassnahmen für Projektierende, Bauherren, Behörden und Gerichte vereinfacht und vereinheitlicht, heisst es in der Mitteilung.