Die Landesregierung hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Automobilsteuerverordnung beschlossen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Sie begründet die Änderung dreifach: Erstens gelte es, Steuerausfällen entgegenzuwirken. Denn die Zahl der Elektroautos auf Schweizer Strassen habe sich stark erhöht.

Zweitens gelte es, die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds zu sichern. Drittens will der Bundesrat den Staatshaushalt verbessern. Die Änderung der Automobilsteuerverordnung gehört zu einem Bereinigungskonzept für den Staatshaushalt, welche der Bundesrat im Januar dieses Jahres beschloss.

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Elektroautos sind seit der Einführung der Automobilsteuer im Jahr 1997 von dieser Steuer befreit.