Wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Einschätzung der Behörde mit Sitz im italienischen Parma hervorgeht, sind die Risiken nicht so gross, dass eine weitere Zulassung untersagt werden muss, aber es bleiben offene Fragen.

Zu den Aspekten, die nicht abschliessend geklärt wurden, gehören etwa ernährungsbedingte Risiken für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen, wie die Efsa mitteilte. Auch mit Blick auf den Artenschutz liessen die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu.

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Genaue Analyse folgt Ende Monat

Die Behörde veröffentlichte zunächst nur eine Mitteilung. Die gesamte Analyse folgt voraussichtlich Ende des Monats.

Ausserdem seien bei der Risikobewertung keine sogenannten kritischen Problembereiche für Mensch und Tier oder die Umwelt ermittelt worden. Ein Problem werde als "kritisch" definiert, wenn alle vorgeschlagenen Verwendungen von Glyphosat "betroffen" seien und dabei etwa schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen oder Tieren haben könnte.

Zu den vorgeschlagenen Verwendungen zählen den Angaben zufolge etwa, dass der Wirkstoff vor der Aussaat oder nach der Ernte ausgebracht wird. Insgesamt wurden 23 vorgeschlagene Verwendungen untersucht. Mit Blick auf die Umweltschädlichkeit von Glyphosat wurde zwar bei 12 der 23 vorgeschlagenen Verwendungen "ein hohes langfristiges Risiko für Säugetiere ermittelt", teilte die Efsa mit.

Damit dies als kritisches Problem betrachtet wird, das einer Zulassung im Weg steht, müssten nach Angaben der Behörde aber bei allen 23 vorgeschlagenen Verwendungen etwa schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen oder Tieren ermittelt werden. Warum die Behörde diese Definition benutzt, ging aus der Mitteilung nicht hervor.

Harsche Kritik

Laut Guilhem de Seze, Leiter der zuständigen Abteilung, ist die Risikobewertung das Ergebnis der Arbeit von Dutzenden Wissenschaftlern der Efsa und der EU-Mitgliedstaaten in einem dreijährigen Verfahren.

Dennoch gibt es harsche Kritik: Das Umweltinstitut München wirft der Efsa vor, sich einseitig auf von der Industrie finanzierten Studien zu stützen, die Glyphosat Harmlosigkeit bescheinigten. Die Schlussfolgerungen bezeichnete das Umweltinstitut als "fragwürdig". Dass die Efsa keine kritischen Problembereiche festgestellt habe, sei nicht nachvollziehbar.

Glyphosat-Hersteller Bayer hingegen begrüsste die Ergebnisse der Efsa. "Diese abschliessende wissenschaftliche Schlussfolgerung legt den Grundstein für die erfolgreiche Wiederzulassung von Glyphosat in der EU", hiess es. Sie stehe im Einklang mit den Bewertungen führender Gesundheitsbehörden.

Zulassung noch bis Mitte Dezember

Glyphosat ist noch bis zum 15. Dezember EU-weit zugelassen. Unter Berücksichtigung der Efsa-Ergebnisse wird die EU-Kommission einen Vorschlag zur weiteren Genehmigung entwickeln. Über eine Wiederzulassung entscheiden werden dann die Agrarministerinnen und Agrarminister der EU-Staaten.

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) war im Gegensatz zur Europäischen Chemikalienagentur zu einer Einschätzung gekommen, die Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend einstuft. Darauf berufen sich auch Kritiker des Unkrautvernichters.

Widersprüche

"Die neue Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zu Glyphosat widerspricht der Bewertung durch die Weltgesundheitsorganisation und zahlreichen wissenschaftlichen Studien", sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch.

Glyphosat-Hersteller Bayer weist den Verdacht zurück, dass der Unkrautvernichter krebserregend sei und bezieht sich auf verschiedene Studien - unter anderem auf eine Stellungnahme der US-Umweltbehörde EPA.

Des Weiteren war eine Bewertungsgruppe in Sachen Glyphosat innerhalb der EU - bestehend aus Frankreich, den Niederlanden, Schweden und Ungarn - zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Einstufung des Mittels als krebserregend nicht gerechtfertigt sei.

Die Bundesregierung will Glyphosat ab dem kommenden Jahr trotzdem verbieten. "Wir nehmen Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt", heisst es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Die Zulassung des Unkrautvernichters zu verlängern, sei nicht gerechtfertigt, weil die Auswirkungen auf die Artenvielfalt nicht berücksichtigt würden, teilte das Bundesagrarministerium mit.

Glyphosat "schädigt unzweifelhaft die Biodiversität als Teil unserer natürlichen Ressourcen, die die wesentliche Grundlage einer nachhaltigen und krisenfesten Landwirtschaft sind." Ende 2022 hatte die EU-Kommission die Zulassung von Glyphosat um ein weiteres Jahr verlängert.