Entsprechende Züchtungen sollen in vielen Fällen von bislang strengen EU-Gentechnikregeln ausgenommen werden, wie beide Seiten in der Nacht zu Donnerstag mitteilten.

Die neuen Vorgaben müssen noch vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das Formsache, wenn sich die Unterhändler der Institutionen zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben.

Für solche Lebensmittel gelten aber weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind. Im Zweifel kann eine etwa durch die Gen-Schere Crispr/Cas veränderte Pflanze nicht von einer natürlichen Züchtung unterschieden werden.

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