Das Gericht reduzierte die von der EU-Kommission 2021 verhängte Strafe von 83,2 auf 28,9 Millionen Euro.
Zwar bestätigten die Luxemburger Richter gemäss Mitteilung vom Mittwoch, dass Händler der Credit Suisse zwischen 2011 und 2012 im Chatroom «Sterling Lads» mit Kollegen anderer Banken sensible Informationen zum Devisenhandel ausgetauscht hatten. Diese Praxis verzerrte demnach den Wettbewerb.
Die Kommission habe jedoch bei der Berechnung der Geldbusse unvollständige und weniger zuverlässige Umsatzdaten verwendet als die Bank selbst im Verfahren eingereicht hatte, begründeten die Richter. Damit habe sie gegen ihre eigenen Leitlinien verstossen.
Die UBS als Rechtsnachfolgerin der Credit Suisse hatte die vollständige Aufhebung der Strafe verlangt. Das Gericht wies diesen Antrag jedoch zurück. Gegen das Urteil kann appelliert werden.
An dem Kartell waren auch die Banken Barclays, HSBC, RBS und die UBS selbst verwickelt. Diese hatten jedoch während der Untersuchung mit der Kommission zusammengearbeitet und einen Vergleich abgeschlossen.