Wie die Vertretung der Mitgliedstaaten am späten Mittwochabend mitteilte, einigten sich Vertreter der Regierungen und des Europaparlaments auf ein entsprechendes Vorgehen. Es soll eine bessere Vorbereitung der geplanten Vorschriften ermöglichen und die Unternehmen entlasten.
Ursprünglich war geplant gewesen, dass die EU-Kommission bis zum 30. Juni 2024 ein zusätzliches Paket von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung annimmt. Mit diesen sollte unter anderem festgelegt werden, welche sektorspezifischen Informationen zusätzlich zu allgemeinen Informationen offengelegt werden müssen. Dies soll nun erst am 30. Juni 2026 passieren. Das Gleiche gilt für geplante Standards für bestimmte kleine und mittlere Unternehmen sowie für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten.
Erstes Paket 2023 verabschiedet
Das erste Paket mit konkreten neuen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen war im Sommer 2023 verabschiedet worden und wird von bestimmten grossen EU-Unternehmen zum ersten Mal 2025 rückblickend auf das Geschäftsjahr 2024 beachtet werden müssen. Es legt unter anderem fest, welche grundlegenden Informationen zu Klimaschutz, zum Energie- und Wasserverbrauch sowie zu Liefer- und Wertschöpfungsketten veröffentlicht werden müssen.
In den Jahren danach wird der Kreis der unter die Rechenschaftspflichten fallenden Unternehmen dann immer mehr erweitert. Ausgenommen bleiben aber etwa Kleinstunternehmen. Erste Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern werden erst im Jahr 2029 über das Geschäftsjahr 2028 Bericht erstatten müssen.
Ziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es, Anlegern bei Investitionsentscheidungen zu helfen. Zudem hofft die EU, dass die Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit zusätzliche Investitionen und Finanzmittel mobilisiert, um den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu erleichtern. So haben sich die EU-Mitgliedstaaten zum Beispiel das Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden.