Die Banque Audi habe ihre Pflichten in der Geldwäschereiprävention verletzt und schwer gegen das Finanzmarktrecht verstossen, schreibt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) in einer Mitteilung vom Montag. Das habe man im Rahmen eines im Jahr 2022 gestarteten Enforcementverfahrens festgestellt.

Als Folge davon zieht die Finma unrechtmässig erlangte Gewinne von 3,9 Millionen Franken ein und verordnet einen Eigenmittelzuschlag von 19 Millionen Franken. Zudem werden Korrekturen am Geldwäscherei-Abwehrdispositiv verlangt. Während zwei Jahren oder bis zur vollständigen Umsetzung dieser Massnahmen darf die Bank keine neuen Kundenbeziehungen zu politisch exponierten Personen eröffnen.

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Da die mutmasslich für die Verletzungen von Aufsichtsrecht hauptsächlich verantwortlichen Personen die Bank und den Schweizer Finanzplatz verlassen haben, verzichtet die Finma indes auf Verfahren gegen natürliche Personen.

Risikoreiche Kundenbeziehungen

Die Finma hatte laut den Angaben 2021 bei einer Vor-Ort-Kontrolle die Kundenbeziehungen der Banque Audi zu politisch exponierten Personen aus mehreren Ländern unter die Lupe genommen und dabei schwere Mängel in der Geldwäschereiprävention festgestellt. So hatte die Bank die Auskunftspflicht nicht eingehalten und risikoreiche Kundenbeziehungen ungenügend abgeklärt.

In dem nun abgeschlossenen Verfahren habe die Banque Audi kooperiert und Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands ergriffen, hiess es weiter. Es seien mehrere Personen in Schlüsselpositionen ausgewechselt und die Ressourcen in der Compliance deutlich erhöht worden.

Auch habe die Banque Audi einige Kundenbeziehungen vertieft abgeklärt und sich von Kunden getrennt, so die Mitteilung. Sie habe sich aber auch dazu entschieden, bestimmte risikoreiche Kundenbeziehungen weiterzuführen.