Die Bundesanwaltschaft (BA) gab in einer am Dienstag veröffentlichten Medienmitteilung bekannt, dass infolge schwerer Mängel in der internen Organisation der Genfer Niederlassung von Gunvor International die Bestechung von Amtsträgern in der Republik Kongo und der Elfenbeinküste möglich waren.

Die von der BA untersuchten Taten fallen in die Jahre von 2008 bis 2011. Durch die Bestechung habe sich das Unternehmen Zugang zu den Erdölmärkten in den beiden Staaten verschafft. Der Strafbefehl wurde im Oktober 2019 erlassen. Auch das Bundesstrafgericht musste sich mit dem Fall befassen. Derzeit sind weitere Verfahren hängig, wie die BA schreibt.

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