Die Swiss setze die mit dem Bodenpersonal vereinbarten Corona-Sparmassnahmen bereits per 1. März um, kritisiert SEV-Gata in einer Mitteilung. Sie streiche temporär einen Drittel des 13. Monatslohns und die Performance-Prämie.

Gemäss der Vereinbarung mit der Fluggesellschaft sollte der Krisen-Gesamtsarbeitsvertrag erst nach dem Ende der gesetzlich möglichen Kurzarbeit in Kraft treten. Zwar verzichte die Swiss seit 1. März auf Kurzarbeit und wolle den Krisen-GAV darum schon jetzt in Kraft setzen. Doch Kurzarbeit wäre gemäss der Gewerkschaft weiterhin möglich. Darum verstosse die Inkraftsetzung zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Vereinbarung. Nach erfolglosen Gesprächen mit der Leitung prüft die Gewerkschaft nun den Rechtsweg.

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In Anbetracht der verbesserten Finanzlage und des zunehmenden Flugverkehrs sollte die Swiss besser ganz auf die Sparmassnahmen verzichten, fordert das Bodenpersonal. Das Personal habe schon genug Covid-Opfer erbracht mit dem Lohnverlust durch Kurzarbeit, durch die Massenentlassung, durch freiwillige Pensenreduktionen, Frühpensionierungen und der Nichtbesetzung natürlicher Abgänge und anderem.

Personal und Gewerkschaften hätten gehofft, mit dem Krisen-GAV die Massenentlassung zu verhindern, welche die Swiss dann trotzdem beschlossen habe. Seit Januar 2022 habe die Swiss das Bodenpersonal von rund 1700 Vollzeitstellen auf heute rund 1400 reduziert. Nun suche sie wieder 50 zusätzliche Mitarbeitende. Die vom Bund garantierte Darlehenslimite von 1,5 Milliarden Franken sei kaum zur Hälfte ausgeschöpft worden und bereits hätten Schulden zurückbezahlt werden können, schreibt die Gewerkschaft weiter.