Auch weitere Geräte mit Funkteilen wie E-Reader, Kopfhörer oder Digitalkameras sind in die Vorgabe eingeschlossen. Dafür verabschiedete die Landesregierung am Mittwoch die Revision der Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV), wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Mittwoch mitteilte.

Herstellerfirmen müssten Konsumenten darüber orientieren, welche Ladeeigenschaften das Gerät besitze und ob ein Ladenetzteil beiliege, hiess es weiter. Auch sind die Hersteller dazu verpflichtet, in ihren Sortimenten auch Geräte ohne Ladenetzteil anzubieten.

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Weitere Anpassungen betrafen laut der Mitteilung die Vorschriften für Funkanlagen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sowie die Gebührenbestimmungen im Satellitenbereich und für lokale private Netzwerke.