Gemäss dem Abkommen behält die Schweiz künftig 80 Prozent der Quellensteuern, die auf das Einkommen von italienischen Grenzgängern erhoben werden. Die neuen Grenzgänger werden auch im Wohnsitzstaat ordentlich besteuert und der Wohnsitzstaat beseitige eine allfällige Doppelbesteuerung.

Das Schweizer Parlament hatte dem Abkommen bereits im März 2022 zugestimmt. Das Grenzgängerabkommen ersetzt eine Übereinkunft aus dem Jahr 1974.

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