Kalifornien hat den weltgrössten Onlineversandhändler Amazon wegen angeblicher kartellrechtlicher Verstösse verklagt. Eine Stellungnahme Amazons zu den Vorwürfen lag zunächst nicht vor.

Das Unternehmen treibe die Preise durch wettbewerbsschädigendes Verhalten nach oben und verletze dadurch kalifornisches Recht, erklärte Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch in San Francisco.

Staatsanwalt Bonta beschuldigt Amazon unter anderem, Drittanbietern Knebelverträge aufzuzwingen, die es ihnen verbieten, ihre Waren günstiger auf anderen Handelsplattformen zu verkaufen. Wegen der grossen Marktmacht des Konzerns könnten sich kleinere Verkäufer nicht wehren und Endkunden würden letztlich «künstlich überhöhte» Preise zahlen. «Die Realität ist: Viele der Produkte, die wir im Internet kaufen, wären bei freien Marktkräften günstiger», sagte Bonta.

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Für Hunderttausende Drittanbieter stelle Amazons Online-Marktplatz quasi ihr gesamtes Geschäft dar, so der Staatsanwalt weiter. Durch die hohe Abhängigkeit könne das Unternehmen ihnen die Bedingungen diktieren. Kritiker werfen Amazon schon lange den Missbrauch seiner Marktmacht vor.

Zu den Anschuldigungen zählt auch, dass der Konzern seine eigenen Marken auf der Plattform bevorteile, Handelsdaten zur Ausspähung von Drittanbietern nutze und deren Produktideen kopiere.

Amazon ist «stolz auf niedrige Preise»

«Ähnlich wie der Generalstaatsanwalt von Washington D. C., dessen Klage von den Gerichten abgewiesen wurde, sieht der Generalstaatsanwalt von Kalifornien die Sache genau falsch herum.» Die Verkäufer legen die Preise für die Produkte, die sie in unserem Shop anbieten, selbst fest», teilte ein Sprecher von Amazon mit. Das Unternehmen sei stolz auf die Tatsache, dass es niedrige Preise für die grösste Auswahl anbieten könne.

Wie jedes andere Geschäft behalte sich Amazon das Recht vor, Angebote, die nicht wettbewerbsfähig seien, für die Kundschaft nicht hervorzuheben. «Die von der Generalstaatsanwaltschaft angestrebte Erleichterung würde Amazon zwingen, den Kunden höhere Preise anzubieten, was merkwürdigerweise gegen die Kernziele des Kartellrechts verstösst. Wir hoffen, dass das kalifornische Gericht zu demselben Schluss kommt wie das Gericht in Washington D.C. und diese Klage umgehend abweist.»

(SDA/mth)