Der Bundesrat hörte vor dem Entscheid am Mittwoch die Sozialpartner und die Kantone an. 2024 können erneut bis zu 8500 qualifizierte Fachkräfte ausserhalb von EU und Efta rekrutiert werden: 4500 mit Aufenthaltsbewilligung B und 4000 mit Kurzaufenthaltsbewilligung L.

In den vergangenen Jahren wurden die Kontingente jeweils nicht vollständig ausgeschöpft, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) schrieb. Ende Oktober 2023 waren die Aufenthaltsbewilligungen B für erwerbstätige Drittstaatsangehörige zu 68 Prozent und die Kurzaufenthaltsbewilligungen L zu 65 Prozent beansprucht worden.

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Unverändert bleiben auch die Kontingente für Dienstleister aus der EU und der Efta. Auch das Sonderkontingent für Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich wird weitergeführt, ebenfalls unverändert.