Das sagte Politologe Lukas Golder am Sonntag im Schweizer Fernsehen SRF. Die Hand ins Feuer legen für ein Ja würde er indes nicht, sagte Golder. Denn aus der Westschweiz gebe es noch kaum Angaben. Gesetzt ist laut Golder indes das für die Erhöhung der Mehrwertsteuer nötige Ständemehr.

Die letzten Umfragen zur Abstimmung im Auftrag der SRG und von "20 Minuten" und Tamedia waren bereits von einem Ja ausgegangen.

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Bleibt es beim Ja, wäre es seit 25 Jahren die erste grössere AHV-Reform, die vor dem Parlament und dem Stimmvolk bestehen kann. Im vierten Anlauf ist es gelungen, das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen. Der letzte grosse Wurf war 1997 die zehnte AHV-Revision mit der Erhöhung des Frauenrentenalters von 62 auf 64 Jahre.

Mit der AHV-Reform sollen die Einnahmen der AHV deren Ausgaben weiterhin decken; einen namhaften Beitrag dazu leisten die Frauen, indem sie künftig ein Jahr länger arbeiten und AHV-Beiträge einzahlen.

Ausgleichsmassnahmen für Frauen

Das Frauenrentenalter wird mit der Reform in Vierteljahresschritten angehoben. Tritt die Reform 2024 in Kraft, werden 1964 geborene Frauen als erste mit 65 Jahren pensioniert. Das neue Rentenalter gilt auch für die berufliche Vorsorge.

Die Frauen jener neun Jahrgänge, die nach dem Inkrafttreten der AHV-Reform als erste pensioniert werden, erhalten einen finanziellen Ausgleich für die längere Arbeitszeit. Kommen die Neuerungen 2024, sind es die in den Jahren 1961 bis 1969 Geborenen.

Arbeiten diese Frauen bis zum neuen Renten-Referenzalter, erhalten sie als Kompensation lebenslang einen Zuschlag auf die Rente, abhängig von ihrem Jahrgang und Einkommen. Frühpensionierten Frauen der Übergangsjahrgänge wird die Rente weniger stark gekürzt. Wer wenig verdient hat, profitiert am meisten vom Ausgleich.

Die Vorlage bringt weiter eine flexible Pensionierung zwischen 63 und 70 Jahren. Das soll für über 65-Jährige ein Anreiz sein, einer bezahlten Arbeit nachzugehen. Sie sollen auch Gelegenheit haben, ihre Rente nach der Pensionierung aufzubessern. Frauen der neun Übergangsjahrgänge können die Rente ab 62 Jahren vorbeziehen.

Ja-Trend auch bei Mehrwertsteuer

Ja gesagt haben Volk und Stände laut der Trendrechnung auch zur Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV. Der Normalsatz soll um 0,4 Prozentpunkte auf 8,1 Prozent angehoben werden. Je 0,1 Prozentpunkte sind es beim reduzierten Satz und beim Sondersatz für Beherbergungsleistungen. Diese Sätze steigen damit auf 2,6 respektive 3,8 Prozent.

Die Reformen der AHV und die Erhöhung der Mehrwertsteuer entlasten die AHV bis zum Jahr 2032 um rund 17,3 Milliarden Franken. Der Bund hat errechnet, dass dann noch eine Finanzierungslücke von rund 1,2 Milliarden Franken bleibt.

AHV bleibt ein Thema

Dieses Loch soll eine nächste AHV-Revision stopfen - den Auftrag hat das Parlament mit einer Motion bereits erteilt. Die verlangte Vorlage soll bis Ende 2026 vorliegen und den Zeitraum 2030 bis 2040 umfassen. Der Bundesrat war mit der Motion einverstanden.

Ausserdem sind zwei Volksinitiativen zur Altersvorsorge in der Pipeline. Das Volksbegehren der Jungfreisinnigen verlangt, das Rentenalter für Männer und Frauen auf 66 Jahre anzuheben und in einem zweiten Schritt die Renten regelmässig auf die Lebenserwartung abzustimmen. Der Bundesrat empfiehlt ein Nein dazu.

Im Parlament hängig ist auch die vom Gewerkschaftsbund eingereichte Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente. Die Kosten von jährlich rund 3,5 Milliarden Franken sollen mit Gewinnen der Nationalbank gedeckt werden. Der Bundesrat empfiehlt auch hier ein Nein.