Ein Spezialgericht, das Competition Appeal Tribunal (CAT), hatte im vergangenen Jahr zwar zunächst entschieden, dass Klagen nur auf Opt-in-Basis eingereicht werden können, wie die "Finanz und Wirtschaft" am Dienstag schrieb. Kläger müssten sich somit dem Fall ausdrücklich anschliessen. Das mache diesen aber nicht durchführbar.
Doch das Berufungsgericht habe dieses Urteil nun aufgehoben. Damit könne der Fall vor dem CAT verhandelt werden.
Die Klage hatte ursprünglich der ehemalige Untersuchungsleiter der britischen Wettbewerbsbehörde, Phillip Evans, im Namen von Tausenden von Vermögensverwaltern, Pensionsfonds und Finanzinstituten eingereicht. Neben den US-Konzernen richtete sie sich auch gegen die UBS, die britischen Institute Barclays und NatWest sowie gegen die japanische MUFG, wie die Zeitung schrieb.
Evans brachte damals die Klage auf opt-out-Basis ein. Das bedeutet, potenzielle Anspruchsteller werden mit in den Fall einbezogen, sofern sie sich nicht dagegen entscheiden.
Manipulationen zwischen 2007 und 2013
Dabei ging es um Manipulationen am Devisenmarkt im Zeitraum zwischen 2007 und 2013. Der Skandal, in den viele internationale Investmentbanken verwickelt waren, hatte für grosses Aufsehen gesorgt. Wegen der Manipulationen hatten Aufsichtsbehörden weltweit insgesamt rund 11 Milliarden Dollar Strafen gegen Finanzhäuser verhängt, wie die Zeitung schrieb.
Die UBS erhielt von der US-Notenbank Fed eine Strafe in der Höhe von 342 Millionen US-Dollar und wurde zudem zu einer Reihe von Korrekturmassnahmen verpflichtet. In der EU kam die UBS indes straffrei davon, weil sie die Wettbewerbshüter über die Absprachen informiert hatte.
Die UBS und JP Morgan lehnten eine Stellungnahme gegenüber der "Finanz und Wirtschaft" ab.