Die Regelung gilt auch für 2G-Veranstaltungen, bei denen nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Grund für die strengere Regelung ist die angespannte Covid-19-Situation im Thurgau.

Nach den Vorgaben des Bundes darf bei zertifikatspflichtigen Einrichtungen und Veranstaltungen mit der 2G-Regel auf die Maskenpflicht verzichtet werden. Nicht so im Thurgau: Aufgrund der hohen Corona-Inzidenz und der steigenden Auslastung der Spitäler und Intensivstationen hält die Regierung an der Maskenpflicht fest.

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Die weitergehenden kantonalen Massnahmen seien «dringend angezeigt», teilte die Regierung am Mittwoch mit. Gesundheitsdirektor Urs Martin (SVP) wies im Grossen Rat auf die «sehr angespannte» Lage hin.

Mehr Fälle auf Intensivstationen

Aktuell seien 50 Patientinnen und Patienten wegen Covid-19 im Thurgau hospitalisiert. 12 von ihnen befinden sich auf den Intensivstationen. Von diesen 12 seien 11 ungeimpft, sagte Martin. Die Zahl der Covid-19-Fälle auf den Intensivstationen habe sich innert zwei Wochen verdoppelt.

Vor einer Woche hatten die Kantone Thurgau, St. Gallen und beide Appenzell gemeinsam eine erweiterte Maskenpflicht erlassen. Diese gilt für Veranstaltungen in Innen- und Aussenräumen, für Märkte und Messen sowie für Wartebereiche von ÖV-Haltestellen. Zwei Tage nach den Ostschweizer Kantonen erliess der Bundesrat neue Regelungen.

(sda/tdr)