Der Jahresgewinn werde dadurch nicht beeinträchtigt, teilte das Institut am Mittwoch mit. Mit diesem Schritt werde ein Fehler, der im Zusammenhang einer internen Überprüfung festgestellt worden sei, aus der Vergangenheit bereinigt, heisst es weiter.

Dabei geht es um Depotverträge der Migros Bank, die letztmals 2014 erneuert wurden. In diesen werden die Fonds der Bank als retrozessionsfrei bezeichnet, obwohl dies mehrheitlich nicht zutrifft: Retrozessionen sind Provisionen, die beispielsweise von einer Bank an einen Vermögensverwalter fliessen, der seinen Kunden Anlageprodukte der Bank verkauft hat.

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Rückerstattung erfolgt im Januar 2022

Im Fall ihrer eigenen Fonds habe die Migros Bank einen externen Kooperationspartner als Fondsleitung mandatiert, erbringe jedoch wesentliche Leistungen selbst, heisst es weiter. Zur Deckung solcher Leistungen werde die Migros Bank von der Fondsleitung pauschal entschädigt. Dabei sei in dieser Entschädigung für gewisse Fondsklassen auch eine Retrozessionskomponente enthalten.

Den betroffenen Kunden sollen nun die Retrozessionen rückwirkend berechnet weitergegeben werden. Die Bank will ihnen 40 Prozent der bezahlten Fondsverwaltungsgebühren erstattet. Dies entspreche den Retrozessionen, welche die Migros Bank Dritten gewähre bzw. von anderen Fondsanbietern einnehme, heisst es weiter. Die Gutschriften werden im Januar 2022 automatisch überwiesen.

Zudem werden in den aktualisierten Depotverträgen neu die Retrozessionen auf Migros Bank Fonds in die bestehende kundenseitige Verzichtserklärung eingebunden. Zudem umfasst die Verzichtserklärung künftig auch Exchange Traded Funds (ETF), wobei diese in aller Regel retrozessionsfrei bleiben.