In beiden Fällen geht es um personalisierte Werbung und die Vorgehensweise, mit der Meta persönliche Daten von Nutzern und Nutzerinnen sammelt und verarbeitet. Für den Facebook-Verstoss werden 210 Millionen Euro fällig, für Instagram 180 Millionen Euro.

Bereits 2018 waren entsprechende Beschwerden aus Belgien und Österreich zu den Methoden eingegangen – am gleichen Tag, an dem die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft trat. Zuvor hatte Meta seine Geschäftsbedingungen und deren rechtliche Grundlage geändert.

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Die Behörde kam zu dem Schluss, dass das Unternehmen danach seine Nutzerinnen und Nutzer gewissermassen dazu gedrängt habe, bestimmte Bedingungen zu akzeptieren, da die Dienste für sie andernfalls nicht mehr nutzbar gewesen wären.

Die irische Behörde hält Meta ausserdem dazu an, innerhalb von drei Monaten seine Praktiken bei der Datenverarbeitung zu ändern.