Das Parlament beschäftigt sich erneut mit der Frage, wie Raser bestraft werden sollen. Die Räte waren sich einig, dass diese nicht mehr zwingend ins Gefängnis sollen. Wegen eines drohenden Referendums prüfen sie nun einen Kompromiss. Der Nationalrat macht den Anfang.

Die Stiftung Roadcross Schweiz, die Betroffene von Verkehrsunfällen begleitet, hatte nach der Beratung des Strassenverkehrsgesetzes in der Sommersession mitgeteilt, dass sie das Referendum gegen die Vorlage ergreifen werde, falls das Parlament den neuen Raserartikel nicht noch einmal überdenken sollte.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Das Parlament hatte zuvor beschlossen, dass Raserinnen und Raser nicht mehr zwingend ins Gefängnis gehen müssen, sondern auch eine Geldstrafe möglich sein soll. Damit sollen die Gerichte einen grösseren Ermessensspielraum erhalten.

Die Drohung der Stiftung zeigte Wirkung: Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) schlug ihrem Rat vor, mit einer erneuten Beratung einen Kompromiss zu suchen. Mit diesem soll Raserinnen und Rasern nach wie vor mit der nötigen Härte begegnet und den Gerichten gleichzeitig mehr Ermessensspielraum verschafft werden.

Strafe je nach Grund für das Rasen

Konkret schlägt die Kommission vor, dass ein Raserdelikt wie heute grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden soll. Davon abgewichen werden könnte nur dann, wenn das Tempo aus "achtenswerten Gründen" überschritten wurde oder wenn beim Täter oder der Täterin kein Eintrag im Strafregister wegen Verletzung von Verkehrsregeln vorliegt.

Zudem will die Kommission die Mindestdauer für einen Führerausweisentzug eines Rasers bei mindestens 24 Monaten belassen. Um bis zu zwölf Monate reduziert werden könnte die Sanktion nur dann, wenn die Mindestfreiheitsstrafe ebenfalls unterschritten würde.

Diese Vorschläge diskutiert der Nationalrat am (heutigen) Dienstag. Am Donnerstag behandelt dann der Ständerat den Kompromiss.

Zweiräder nicht auf Trottoir parkieren

Die Strafen für Raser sind Teil der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes. Die Rate waren sich dabei noch in zwei letzten Punkten nicht einig, über die der Nationalrat am Dienstag ebenfalls diskutiert.

Zum einen geht es um die Frage, ob Zweiräder auf Trottoirs abgestellt werden dürfen und ob jemand, der öffentlich vor Verkehrskontrollen warnt, bestraft werden darf.

Diese beiden Punkte dürfen am Dienstag bereinigt werden: Die KVF-N beantragt ihrem Rat, den Beschlüssen der kleinen Kammer zu folgen und zu beschliessen, dass Zweiräder nicht auf Trottoirs abgestellt werden dürfen und dass weiterhin bestraft werden kann, wer öffentlich vor Verkehrskontrollen warnt.

(SDA)