Bei der Beratung von Änderungen des Umweltschutzgesetzes hat sich die grosse Kammer am Montag für einen Weg entschieden, welchen ihre vorberatende Kommission als «Gleichgewicht zwischen innerer Verdichtung und Lärmschutz» bezeichnete.
So soll künftig beispielsweise eine Baubewilligung erteilt werden können, wenn bei jeder Wohneinheit mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind. Bei den übrigen Räumen muss eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert werden oder es muss ein ruhiger, privat nutzbarer Aussenraum vorhanden sein.
Der Ständerat sprach sich im Dezember für stärkere Erleichterungen aus, die Ratslinke in der Eintretensdebatte vom vergangenen Montag für weniger starke.