Grössere Versandhandelsfirmen sollen nicht verpflichtet werden, das Zurückschicken von Waren kostenpflichtig zu machen. Der Nationalrat hat am Dienstag eine entsprechende Motion von Michael Töngi (Grüne/LU) abgelehnt. Diese ist damit erledigt.

Die grosse Kammer sagte mit 101 zu 83 Stimmen bei 3 Enthaltungen Nein zum Vorstoss - und folgte damit dem Antrag des Bundesrats. Dieser hatte in seiner ablehnenden Stellungnahme geltend gemacht, dass er keine ausreichende Rechtfertigung für einen solchen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit sehe.

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Motionär sieht «Verschwendung von Gütern»

Eine Rücksendegebühr würde demnach die unternehmerische Freiheit und den Konsumentennutzen angesichts der unklaren ökologischen Wirkung in unverhältnismässiger Weise schmälern. Der Bundesrat erwarte aber von den Onlineversandhändlern, dass sie die Produkte und die Grössen bestmöglich bezeichneten, damit Retouren aufgrund von falschen Grössen oder fehlenden Informationen reduziert werden könnten.

Motionär Töngi wollte mit seinem Vorstoss «unnötige Transporte vermindern», wie er sagte. Rund ein Viertel der Pakete werde von den Kundinnen und Kunden wieder zurückgeschickt. Das sei eine «Verschwendung von Gütern», da gewisse Waren nach der Rücksendung vernichtet würden. Eine Kostenpflicht für Retouren würde nach Ansicht Töngis den digitalen Versandhandel ökologischer und kundengerechter machen.

(sda/mbü)