Nachdem Eintreten unbestritten geblieben war, nahm der Nationalrat am Montagabend die Detailberatung der Vorlage auf. Dabei wird er sich unter anderem mit der Frage beschäftigen, unter welchen Bedingungen künftig Wohnungen auch in Gebieten mit überschrittenem Lärm-Immissionsgrenzwert gebaut werden können.

Der Ständerat hatte sich im Dezember bei der Beratung dieser Vorlage für einige Erleichterungen ausgesprochen. Dem Nationalrat liegt nun ein Vorschlag seiner vorberatenden Kommission vor, welcher etwas weniger weit geht.

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Ebenfalls zu reden geben dürfte ein Antrag einer Kommissionsminderheit. Sie will, dass es für kommunale oder kantonale Behörden schwieriger wird, zum Zweck der Lärmminderung die Tempolimiten auf verkehrsorientierten Strassen zu senken.

Bei der Sanierung von belasteten privaten Spielplätzen schlägt die vorberatende Kommission dem Nationalrat analog dem Bundesrat vor, dass die Kantone die Inhaber dieser Plätze unter gewissen Bedingungen finanziell unterstützen können. Der Ständerat wollte das nicht.