Volk und Stände hatten im Herbst 2018 den Bundesbeschluss über die Velowege mit 73,6 Prozent der Stimmen angenommen. Der Bund erhielt mit dem neuen Verfassungsartikel die Möglichkeit, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen sowie Massnahmen der Kantone, Gemeinden und weiterer Akteure subsidiär zu unterstützen und zu koordinieren. Wo Wege aufgehoben werden, soll zudem Ersatz geschaffen werden müssen.

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Das neue Veloweggesetz soll diese Grundsätze nun umsetzen, dem Fahrrad Schub verleihen und das Velofahren sicherer machen. Es sei höchste Zeit dazu, sagten am Donnerstag verschiedene Rednerinnen und Redner im Nationalrat.

"Verglichen mit den Niederlanden sind wir nicht dort, wo wir sein sollten", hielt Michael Töngi (Grüne/LU) fest. "Schalten wir einen Gang höher und treten in die Pedale", appellierte Philipp Kutter (Mitte/ZH) an den Rat. "Die Infrastruktur muss dem Velo-Boom Rechnung tragen", gab Barbara Schaffner (GLP/ZH) zu bedenken. Und auch Kurt Fluri (FDP/SO) sagte für seine Fraktion: "Wir wollen den Volkswillen umsetzen."

Nationalrat greift korrigierend ein

Matthias Aebischer (SP/BE), Präsident des Verbands Pro Velo, warnte davor, das Gesetz zu verwässern - und erinnerte an die Abmachung zwischen den Urhebern der Veloinitiative mit der damaligen CVP-Verkehrsministerin Doris Leuthard, welche die Initianten dazu veranlasst hatte, ihr Volksbegehren zurückzuziehen.

Der Ständerat hatte als Erstrat das Gesetz abgeschwächt. So sollen die Kantone Velowege beispielsweise nur ersetzen müssen, wenn ein "ausgewiesenes öffentliches Interesse" besteht. Zudem sollen Velowegnetze "eine möglichst direkte Streckenführung" aufweisen - und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen "eine direkte".

"Der Deal wurde verwässert", kommentierte Aebischer die Entscheide des Ständerats. Vielerorts fehlten grosse zusammenhängende Velowege, pflichtete ihm Töngi bei. "Velowege müssen durchgehend und zusammenhängend sein", sagte auch Kutter. Die grosse Kammer korrigierte daraufhin die Entscheide des Ständerats.

Gegen Beschwerderecht

Umstritten in der grossen Kammer war die Frage der Zusammenarbeit mit privaten Fachorganisationen des Veloverkehrs. Schliesslich beschloss der Nationalrat mit 94 zu 92 Stimmen, dass die Kantone solche Fachorganisationen für die Planung der Velowegnetze beiziehen und ihnen Aufgaben übertragen können. Das entspricht dem Entscheid des Ständerats.

Einigkeit mit der kleinen Kammer herrscht auch beim Beschwerderecht. Auch der Nationalrat will darauf verzichten, Fachorganisationen ein Beschwerderecht einzuräumen. Die Mehrheit war der Ansicht, dass es im Bereich des Veloverkehrs verschiedene Interessensgruppen gebe und beim Beschwerderecht nicht bestimmte Organisationen privilegiert behandelt werden sollten. Dieser Entscheid fiel mit 102 zu 84 Stimmen - gegen den Willen des Bundesrats.

Schliesslich gaben die Fristen für die Erstellung und Umsetzung der kantonalen Pläne zu reden. Töngi bezeichnete die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Ständerat bestätigte Umsetzungsrist von zwanzig Jahren als "nicht wirklich fortschrittlich". Die grosse Kammer drückte jedoch nicht aufs Tempo und liess die Fristen unverändert.

SVP kritisiert "Veloluxusvariante"

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 135 zu 50 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Grundsätzliche Kritik gab es nur von der SVP. Das neue Gesetz verursache "mehr Bürokratie und enorme Kosten für Kantone und Gemeinden", sagte Nadja Umbricht Pieren (SVP/BE). Bei der Vorlage handle es sich um eine "Veloluxusvariante, die Auto- und Lastwagenfahrer berappen müssen".

Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga hielt dagegen, dass sich der Bundesrat am direkten Gegenvorschlag orientiert habe. "Weder mehr Verpflichtungen noch weniger Massnahmen sind gerechtfertigt." Es handle sich keineswegs um einen Angriff auf das Auto, im Gegenteil: Eine gute Infrastruktur ermögliche es, den Verkehr zu entflechten.

Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.