Der Entscheid fiel mit 125 zu 57 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat.

Bregy argumentierte, dass in vielen Kantonen und Gemeinden gehbehinderte Personen bereits heute kostenlos parkieren dürften. Dies sei insofern konsequent, als dass gehbehinderte Personen gemäss geltender Bundesverordnung auch im Parkverbot oder ausserhalb der markierten Parkplätze parkieren dürfen. Diese Regel gelte es nun auf öffentliche Parkplätze auszuweiten.

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Auch dem Bundesrat sei es ein Anliegen, die Mobilität von Personen mit einer Gehbehinderung zu gewährleisten und zu fördern, sagte Verkehrsminister Albert Rösti. Die Kompetenz des Gebührenwesens im Strassenverkehr liege gemäss Verfassung jedoch bei den Kantonen. Der Bund könne den Kantonen und Gemeinden nicht vorschreiben, auf Parkgebühren zu verzichten. Mit diesem Argument hatte der Ständerat vor acht Jahren eine ähnlich lautende Motion abgelehnt.