Die von Italien per Anfang Jahr eingeführte Gesundheitssteuer werde von Bern «vertieft geprüft», heisst es in der Antwort der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements Karin Keller-Sutter und des Aussenministers Ignazio Cassis.

Sollte die neue Abgabe den bilateral geltenden internationalen Abkommen zwischen der Schweiz und Italien widersprechen, werde die Schweizer Botschaft in Rom bei den entsprechenden Ministerien intervenieren, heisst es im Schreiben weiter.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Der neue Artikel ist Teil des italienischen Haushaltsgesetzes 2024 und sieht vor, dass Grenzgänger zwischen 3 und 6 Prozent ihres Nettolohns an das italienische Gesundheitssystem entrichten. Damit sollen Boni für das italienische Gesundheitspersonal finanziert sowie die Abwanderung aus den Grenzregionen Lombardei und Piemont in die Schweiz begrenzt werden.

Kritik von den Gewerkschaften

Die Gewerkschaften bekämpfen die Gesundheitsabgabe. Diese sei «unrechtmässig», da der Gesetzesartikel einen Mechanismus der Doppelbesteuerung einführe, obwohl das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Italien dies ausdrücklich untersagt.

Die Argumentation des Tessiner Industrie-Verbandes AITI geht in seinem nach Bern verschickten Schreiben in dieselbe Richtung: Bei der Abgabe handle es sich im Kern um eine Steuer, und eine solche könne von Italien nicht erhoben werden, da die Steuerregelung im neuen Abkommen über Grenzgänger festgelegt sei.

Auch die Schweizer Gewerkschaften stehen der Abgabe kritisch gegenüber. Auf Change.org wurde eine Petition gestartet, welche die Abschaffung der Gesundheitssteuer fordert. Bis zum 31. Januar kamen 10'972 Unterschriften zusammen.

Betroffen von der neuen Gesundheitsabgabe sind die «alten» Grenzgänger, also jene, die bereits vor dem 17. Juli des vergangenen Jahres eine Arbeit in der Schweiz aufgenommen haben.

Gemäss dem im vergangenen Juli in Kraft getretenen Grenzgängerabkommen behält die Schweiz 80 Prozent der Quellensteuern, die auf das Einkommen von italienischen Grenzgängern erhoben werden. Die neuen Grenzgänger werden auch im Wohnsitzstaat ordentlich besteuert, und dieser soll eine Doppelbesteuerung beseitigen.

Knapp 80'000 italienische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überqueren täglich die Schweizer Grenze in Richtung Kanton Tessin. Der Grossteil von ihnen stammt aus der Lombardei.