Am Dienstag hiess der Nationalrat als zweite Kammer die Teilrevision des Kartellgesetzes mit 120 zu 58 Stimmen und mit 12 Enthaltungen gut. Die Vorlage geht wegen umstrittener Punkte zurück an den Ständerat.

Neben der modernisierten, an internationale Standards angeglichenen Fusionskontrolle und einem verbesserten Widerspruchsrecht ist eine Stärkung des Kartellzivilrechts Teil der Vorlage. Nach Angaben des Bundesrates sind Zivilprozesse zu Kartellrechtsverletzungen selten; die Revision soll den Weg dafür ebnen.

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Wer von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen sei, wähle oft den grundsätzlich kostenlosen Weg über das Verwaltungsverfahren, schrieb der Bundesrat. Auch wenn dann keine Ansprüche auf Schadenersatz, Genugtuung und Gewinnherausgabe gestellt werden könnten.