Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zum Leistungsschutzrecht verabschiedet. Dabei geht es um die Nutzung von sogenannten Snippets, also kurze mit journalistischen Leistungen erzeugte Texte oder Bilder. Sie sind heute nicht durch das Urheberrecht geschützt, wie der Bundesrat schrieb.

Entsprechend bezahlten die Onlinedienste den Medienunternehmen auch keine Vergütungen für das Nutzen dieser Texte. Der Bundesrat will das ändern und erreichen, dass Medienschaffende einen angemessenen Anteil der geplanten Vergütung enthalten.

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Er beantragt, dass Onlinedienste, die eine durchschnittliche Zahl von Nutzerinnen und Nutzern von mindestens zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen, die Vergütung leisten müssen.