Der Nationalrat hat am Mittwoch das Resultat der Einigungskonferenz mit 114 zu 57 Stimmen bei 10 Enthaltungen gutgeheissen, der Ständerat folgte ihm am Nachmittag mit 33 zu 1 Stimme bei 7 Enthaltungen.

Uneinig waren sich die Räte bis am Schluss bei der Frage, ob die verschärften Regeln für alle Vermittlerinnen und Vermittler gelten sollen oder nur für jene, die nicht bei einer Versicherung angestellt sind, also nur für externe Broker, die schnell möglichst viele Versicherungen verkaufen wollen.

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Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Dort ist es allerdings stark absturzgefährdet. In der Gesamtabstimmung der Kommission zur ganzen Vorlage gab es nebst 11 befürwortenden Stimmen zwar keine Nein-Stimmen, aber 15 Enthaltungen. Zudem liegt nun nur die Maximalvariante vor, was vor allem der bürgerlichen Seite als Ablehnungsgrund zupass kommen könnte.

Ausbildungspflicht und Deckel bei Provisionen

Eine Ausbildungspflicht und ein Deckel bei den Provisionen für die Verkäufer sollen gemäss den vorliegenden Beschlüssen neu für alle Verkäufer von Krankenversicherungen gelten. So sollen Schlupflöcher gestopft werden. Versicherer kaufen oft bisher nicht regulierte externe Vermittleragenturen auf, um die Branchenvereinbarungen zu umgehen.

Angerufene könnten ohnehin nicht unterscheiden, ob sie von einem internen oder externen Verkäufer kontaktiert würden, sagte Jörg Mäder (GLP/ZH) am Mittwochmorgen im Nationalrat. Mit der neuen Regelung würde die "lästige Kaltakquise" unterbunden.

Während Bundesrat und Ständerat von Anfang an wollten, dass die Regeln bezüglich Ausbildung und Entlöhnung für alle Vermittlerinnen und Vermittler gelten sollen, wollte der Nationalrat die strengeren Regeln auf externe Vermittlerinnen und Vermittler beschränken - also auf jene, die nicht bei einer Versicherung angestellt sind oder für ein Vermittlungsunternehmen (Broker) arbeiten.

Berset: "Endlich klare Regeln"

Daneben haben die Räte bereits in früheren Sessionen beschlossen, dass neu auch das Verbot der Kaltakquise (also Telefonwerbung bei Personen, die nie bei der betreffenden Kasse versichert waren oder es seit längerer Zeit nicht mehr sind) und eine Pflicht zum Protokollieren des Gesprächs festgelegt werden sollen.

Regeln zu diesen und weiteren Aspekten kann die Branche in einer Branchenvereinbarung selber festlegen. Der Bundesrat kann diese für allgemeingültig erklären, wenn die antragsstellenden Versicherungen zusammen zwei Drittel der Versicherten vertreten. Gegen den Willen des Bundesrats beschloss das Parlament, dass der Bundesrat die Versicherer vor der Allgemeinverbindlichkeitserklärung anhören muss.

Es sei Zeit, die Vermittlertätigkeit endlich klar zu regeln, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch im Nationalrat. Sonst geschehe wieder über Jahre nichts in diesem Bereich. Auch Barbara Gysi (SP/SG) bat die Räte, das Geschäft nicht zu versenken, auch wenn es sicher nicht in allen Punkten optimal ausgefallen sei.