Aufgrund des internationalen Sanktionsumfelds und der in der Folge weiter bestehenden Risiken für die Liquiditätssituation der Bank blieben die Massnahmen bis am 2. August 2022 bestehen, hiess es in einer Mitteilung der Finma vom Mittwoch.

Damit untersteht die Bank weiterhin einem weitgehenden Auszahlungs- und Transaktionsverbot. Sie darf ohne Zustimmung der Finma keine Auszahlungen oder Transaktionen tätigen, die nicht für den operativen Betrieb als Bank nötig sind.

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Untersuchungsbeauftragter eingesetzt

Anfang März hatte die Finma erstmals Schutzmassnahmen ergriffen. Diese galten zunächst bis Anfang Mai und wurden bereits einmal bis Ende Mai verlängert.

Die Massnahmen umfassen auch eine Stundung von Verpflichtungen aus Einlagen. Die Aufsichtsbehörde hatte zudem einen Untersuchungsbeauftragten eingesetzt. Auch dieser nehme seine Funktion weiter wahr. Der Untersuchungsbeauftragte soll insbesondere die finanzielle Stabilität, die Gleichbehandlung der Gläubiger und eine angemessene Organisation der Bank vor Ort überwachen.

Die Sberbank (Switzerland) ist eine indirekte Tochter der Sberbank of Russia. Sie ist nicht direkt mit der Sberbank Europe AG verbunden, die von Sanktionen betroffen ist.