Wie schon bei zahlreichen ähnlichen Gesuchen in den vergangenen Monaten begründete der Bundesrat seinen Entscheid mit einem Verweis auf das geltende Recht. Ein Verkauf stünde insbesondere im Widerspruch zum Kriegsmaterialgesetz und würde eine Anpassung der Neutralitätspolitik nach sich ziehen, schrieb er.

Mit der Ablehnung des Gesuchs "wurde den Aspekten der Neutralitätspolitik der Schweiz und ihrer Zuverlässigkeit als Rechtsstaat Priorität eingeräumt", hiess es. Das Gesuch für den Handel mit den 96 Kampfpanzern stammt vom Schweizer Rüstungskonzern Ruag.

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