Der Bund hat wie bei früheren Anfragen aus Dänemark und Deutschland auch das Gesuch aus Spanien für die Weitergabe von aus der Schweiz stammenden Waffen an die Ukraine abgelehnt. Begründet wird das Veto mit dem Kriegsmaterialgesetz.

Der Re-Export von zwei aus der Schweiz stammender 35-mm-Flugabwehrkanonen sei nicht mit dem schweizerischen Recht vereinbar, teile das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Deshalb sei das Gesuch aus Spanien vom 16. Januar 2023 ablehnend beantwortet worden.

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Der Bund verweist auf frühere Entscheide in ähnlicher Sache

Bereits Dänemark und Deutschland haben ersucht, Schweizer Waffen für Kriegszwecke in der Ukraine weiterzugeben. Auch diese Gesuche wurden abgelehnt.

Bei Export von Kriegsmaterial unterzeichnen Staaten gegenüber der Schweiz eine sogenannte Nichtwiederausfuhrerklärung. Sinn und Zweck dieser ist es, zu verhindern, dass Schweizer Kriegsmaterial in ein Land gelangt, in welches eine Ausfuhr gestützt auf die Kriegsmaterialgesetzgebung nicht bewilligt werden könnte.

Die Aufhebung der Nichtwiederausfuhr-Verpflichtung ist laut dem Bund nicht zulässig. Er verweist dabei auch auf das neutralitätsrechtliche Gleichbehandlungsgebot.

Das Schweizer Parlament hat sich der Frage von indirekten Waffenexporten an die Ukraine jüngst angenommen. Mehrere Vorschläge zur Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen werden aktuell diskutiert. Zu diesen Diskussionen kann sich das Seco nach eigenen Angaben nicht äussern.

(sda/rul)