Mit 99 zu 87 Stimmen bei 6 Enthaltungen räumte die grosse Kammer die Differenz aus. Wegen einer Differenz in einem untergeordneten Punkt geht das Geschäft nochmals an den Ständerat.

Die grosse Kammer wollte ursprünglich dem Bund und den Standortkantonen der Unternehmen je die Hälfte der Mehrerträge zukommen lassen. Die Befürworterinnen und Befürworter dieser Lösung argumentierten, die Schere zwischen Hoch- und Tiefsteuerkantonen solle nicht weiter aufgehen. Sonst drohe der neue Verfassungsartikel an der Urne zu scheitern.

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