Damit würden im Fall eines Erdbebens rund 22 Milliarden Franken für die Deckung von Schäden zur Verfügung stehen, schrieb der Bundesrat am Mittwoch.

Der Vorschlag, Grundeigentümer bei einem Erdbeben an den Kosten zur Deckung von Gebäudeschäden zu beteiligen, stiess in der Vernehmlassung bei der SVP, sowie dem Hauseigentümer- und dem Versicherungsverband auf komplette Ablehnung. Ganz anders sah es eine Mehrheit der Kantone sowie die Gebäudeversicherungen, die Grünen und die Berggebiete.

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Der Bundesrat will indes darauf verzichten, eine zusätzliche Bundeskompetenz zum Schutz von Personen und Sachwerten im Fall eines Erdbebens in der Verfassung zu verankern, wie er weiter mitteilte. Mehrere Kantone hatten sich im Vorfeld gegen eine neue Bundeskompetenz für die Erdbebenvorsorge ausgesprochen.