Reeder Hans-Jürg Grunder aus dem Kanton Bern wurde im Juli 2020 vom kantonalen Wirtschaftsstrafgericht unter anderem wegen Betrugs, mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und wegen Leistungsbetrugs verurteilt. Das ist ein Straftatbestand im Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung.

Ausser zu einer Freiheitsstrafe verurteilte das Gericht den Reeder auch, dem Kanton Bern eine sogenannte Ersatzforderung in Höhe von 1,2 Millionen Franken leisten. Zu solchen Forderungen kommt es, wenn illegal erworbene Vermögenswerte eines Verurteilten eingezogen werden sollten, diese aber nicht mehr vorhanden sind.

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Zudem verfügte das Gericht, dass Grunder mehreren Privatklägern Entschädigungen in Millionenhöhe zahlen muss. Im Herbst 2020 legte der Verurteilte Berufung ein, weshalb nun das Berner Obergericht das Urteil der ersten Instanz überprüft. Grunder erschien am Montag im Gerichtsgebäude.

Nicht nur er hat Berufung eingelegt, wie die vorsitzende Richterin bei Prozessbeginn bekanntgab, sondern eine ganze Anzahl weiterer Verfahrensbeteiligte.

Es geht um Millionenbeträge

Der Berner Reeder war bis 2017 mit einem Dutzend Schiffen auf den Weltmeeren unterwegs. 2015 stellte das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) fest, dass die Reederei und die einzelnen Schiffbetreibergesellschaften finanzielle Schwierigkeiten hatten, worauf es zu Sanierungsversuchen kam.

Diese scheiterten nach etwa einem Jahr und die Schiffe mussten schliesslich verkauft werden.

Weil die Banken die Bürgschaften zogen, mit welchen der Bund die Schiffe gesichert hatte, entstand der Eidgenossenschaft nach Angaben der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte (FinDel) ein Schaden von rund 200 Millionen Franken.

Das erstinstanzliche Gericht hielt 2020 fest, für einen Schaden in so grosser Höhe sei Grunder nicht verantwortlich. Innerhalb seines Firmengeflechts habe Grunder aber mehrere Schweizer Gesellschaften zugunsten von ausländischen Tochtergesellschaften geschädigt. Dies, indem er Gelder hin und her verschoben habe und sogenannte Intercompany-Darlehen gewährte.

Der Deliktsbetrag für diese ungetreue Geschäftsbesorgung betrage rund 30 Millionen Franken, sagte die vorsitzende Richterin im Sommer 2020. Sie führte weiter aus, Grunder habe dem Bund 56 falsche Jahresrechnungen der Schiffsbetreibergesellschaften eingereicht.

Auch habe er bei einem Gesuch um eine Bundesbürgschaft für ein neues Schiff dem BWL einen höheren Kaufpreis angegeben als mit dem chinesischen Verkäufer vereinbart. So habe er eine um 2,7 Millionen Franken höhere Bürgschaft herausgeholt und den späteren Schweizer Käufer des Schiffs um etwas über drei Millionen Franken betrogen

Die vorsitzende Richterin des Obergerichts betonte am Montag, nach wie vor gelte für Grunder die Unschuldsvermutung.

Urteil am 3. Juni vorgesehen

Beim erstinstanzlichen Prozess forderte ein Berner Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren, der Verteidiger des Reeders einen Freispruch von allen Vorwürfen. Derselbe Staatsanwalt wie beim ersten Prozess von 2020 nimmt am Obergerichtsprozess teil. Das Urteil will das Gericht am 3. Juni bekanntgeben.