77 Prozent der Befragten aus allen Landesteilen im Alter von 18 bis 74 Jahren versprachen sich vom E-Voting einen besseren Zugang zu Abstimmungen für Auslandschweizer, wie die Post am Montag weiter mitteilte.

73 Prozent der Befragten versprachen sich von der Einführung zudem einfachere Abstimmungen und 72 Prozent eine höhere Stimmbeteiligung. Auch sahen zwei Drittel der Befragten Vorteile für sehbehinderte oder blinde Menschen.

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Gleichzeitig wurden aber auch Bedenken geäussert: 43 Prozent der Befragten befürchteten, dass das Stimmgeheimnis gefährdet sein könnte. Auch sorgten sie sich wegen möglicher Manipulationen am E-Voting-System.

Fast zwei Drittel der Befragten gaben indes an, dass sie der Post als technische Anbieterin vertrauten. Das System verfüge über die vollständige Verifizierbarkeit, teilte die Post weiter mit. Das heisst, der gesamte elektronische Abstimmungsprozess kann überprüft werden.

Auch liessen sich mit dem System der Post mögliche Manipulationen nachweisen. Seit 2021 lässt die Post das E-Voting-System von Hackerinnen und Hackern aus der ganzen Welt testen, um Sicherheitslücken zu identifizieren.

Bislang in vier Kantonen angewendet

Erstmals angewendet wurde das E-Voting-System der Post bei den eidgenössischen Abstimmungen am 18. Juni 2023 in den Kantonen St. Gallen, Thurgau und Basel-Stadt. Zudem wird das System seit dem März 2024 auch im Kanton Graubünden getestet.

Zuletzt hatte der Bundesrat Ende Juni 2025 den vier Kantonen die Bewilligung erteilt, die E-Voting-Versuche weiterzuführen. Die Grundbewilligung gilt weiterhin für eine limitierte Zielgruppe und vorerst bis zum Urnengang vom 6. Juni 2027.

Die Kantone und die Bundeskanzlei zogen eine positive Bilanz über die bisherigen Einsätze, wie der Bundesrat mitteilte. Neu will indes auch der Kanton Bern die Teilnahme an dem E-Voting-Pilotversuch prüfen.