Wie im Dezember die grosse Kammer genehmigte am Dienstag die kleine Kammer eine Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und einen Bundesbeschluss zur Finanzierung des neuen Systems. Die beiden Räte gaben 515 Millionen Franken zur Anpassung des LSVA-Erhebungssystems in den nächsten zehn Jahren frei.

Modernisiert soll die LSVA werden, weil das bisherige Erhebungssystem im Jahr 2024 sein technisches Ende erreicht. Zudem soll dieses nur für die Schweiz und Liechtenstein zugelassene System EU-Standards angepasst werden.

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Konkret soll künftig auch für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge ein satellitengestütztes Verfahren angewandt werden, wie dies heute schon bei ausländischen Lastwagen der Fall ist. Der Bund erhofft sich dadurch kürzere Warte- und Abfertigungszeiten.