Schweizer Kriegsmaterial darf von privaten ausländischen Firmen nicht mehr nach Russland oder in die Ukraine weiterverkauft werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat Ende März eine entsprechende Regelung eingeführt.

Eine ausländische Regierung, die Schweizer Kriegsmaterial oder Waffenteile kauft, muss im Normalfall eine Erklärung unterschreiben, dass das Material nicht in ein anderes Land wieder ausgeführt wird. Ausnahmen gibt es gemäss dem Kriegsmaterialgesetz für Einzelteile, wenn klar ist, dass diese im Ausland in ein Produkt eingebaut und nicht unverändert wieder ausgeführt werden sollen.

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Wegen des Krieges in der Ukraine führte das Seco am 29. März eine neue Regelung ein. Damit soll verhindert werden, dass Schweizer Kriegsmaterial - insbesondere Einzelteile und Baugruppen, direkt oder verbaut - über europäische Länder nach Russland oder in die Ukraine gelangen kann, wie das Staatssekretariat am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.

Seither müssen auch alle nicht-staatlichen Käufer schriftlich bestätigen, dass das Schweizer Kriegsmaterial weder nach Russland noch in die Ukraine verkauft, vermietet, verliehen oder gespendet wird. Die Massnahme gelte auch für Geschäfte, die zu diesem Zeitpunkt noch pendent gewesen seien, hiess es beim Seco.

Bericht: Schweizer Gefechtsköpfe in der Ukraine

Gemäss einem Bericht der SRF-«Rundschau» vom Mittwochabend, der am Nachmittag schon online war, setzen die ukrainischen Truppen im Krieg gegen Russland eine Panzerabwehrwaffe vom Rüstungskonzern Saab ein. Deren Gefechtskopf werde im Berner Oberland von Saab Bofors Dynamics Switzerland hergestellt, wie das Unternehmen bestätigt habe.

Das Seco habe seit 2008 mehrere Gesuche für den Export dieser Waffenteile nach Grossbritannien bewilligt. Diese seien dann in den letzten Wochen in die Ukraine geliefert worden.

(sda/ske)