Der journalistische Quellenschutz steht in dem Fall in wesentlichen Punkten einer Beweisführung entgegen, wie die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Das Verfahren wegen des Verdachts auf Bankgeheimnisverletzung sei deshalb mit Datum vom 8. Dezember eingestellt worden. Die Einstellung ist noch nicht rechtskräftig.

Losgetreten hatte das Verfahren Beat Stocker. Er sah in der Berichterstattung von «Inside Paradeplatz» rund um die mutmasslichen Verfehlungen des ehemaligen Raiffeisenbank-Chefs Pierin Vincenz seine Privatsphäre verletzt. Stocker ist einer der Mitangeklagten im Verfahren gegen Vincenz.

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