Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) hatte ihrem Rat ohne Gegenstimme beantragt, eine entsprechende Motion von Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (Mitte/BL) abzulehnen. Die kleine Kammer folgte ihr stillschweigend. Das Geschäft ist damit erledigt.

Die grosse Kammer hatte den Vorstoss im Mai mit 116 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Er verlangte, dass der Bundesrat eine Obergrenze für Roaming-Gebühren einführt. Die Ständeratskommission war mit dem Bundesrat darin einig, dass gemäss geltendem Fernmeldegesetz zwar Preisobergrenzen basierend auf internationalen Vereinbarungen festgelegt werden können. Jedoch sei ein unilateraler Beschluss durch den Bundesrat nicht möglich, weil ihm die rechtlichen Grundlagen dazu fehlten.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Harter Kampf gegen Gebühren

Ähnliche Anliegen zur Abschaffung überhöhter Roaming-Gebühren waren im Parlament bereits mehrmals gescheitert. Kommunikationsminister Albert Rösti sagte im Frühjahr im Nationalrat, der Bundesrat könne nicht einfach per Verordnung eine einseitige Obergrenze festlegen. Dies bestätige ein Gutachten. Zudem müssten sich ausländische Anbieter ohne internationale Vereinbarung ohnehin nicht an Schweizer Regeln halten.

Die Stiftung für Konsumentenschutz warnt immer wieder vor hohen Roaming-Gebühren. Zwar müssen sich Neukunden von Telekomanbietern gemäss einer neuen Regelung seit Sommer 2021 selber eine Limite für das Datenroaming setzen. Dennoch liefen noch immer Kunden Gefahr, mit hohen Rechnungen aus den Ferien zurückzukehren.

Anders in der EU: Dort profitieren Kundinnen und Kunden vom Wegfall der Roaming-Gebühren. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich Ende 2021 darauf, die populären Regeln bis im Sommer 2032 zu verlängern. Somit können Personen mit ihrem Handy auf Reisen weiter zu den gleichen Kosten telefonieren, im Internet surfen oder SMS schreiben wie zu Hause.