Eine vom Ständerat am Donnerstag angenommene Motion verlangt, dass der Bundesrat von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte abweichen können soll, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen. Ebenfalls tun können soll er dies, wenn die Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes es erfordert.

Der Bundesrat muss gemäss Motionstext die Sicherheitspolitischen Kommissionen der Räte innert 24 Stunden über seinen Beschluss informieren. Wird die Abweichung von den Bewilligungskriterien per Verordnung umgesetzt, muss diese befristet sein.

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Eine linke Minderheit war im Ständerat gegen die mit 27 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommene Motion. Der Bundesrat hatte ein Ja beantragt. Die Motion geht an den Nationalrat.