Die obligatorische Unfallversicherung greift zwar auch ausserhalb der Schweiz, teilte die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) am Dienstag mit. Doch je nach Reiseland unterscheide sich der Versicherungsschutz.

Zudem gilt dieser gemäss Suva für Behandlungen in öffentlichen, anerkannten Spitälern und zum Sozialtarif des Landes. Behandlungen in Privatkliniken müssten zum Teil selbst bezahlt werden.

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Sozialversicherungsabkommen sind laut Mitteilung bei der Kostenübernahme entscheidend. Mit EU- und EFTA-Staaten sowie fünf weiteren Ländern hat die Schweiz eines unterzeichnet.

«In Ländern ohne solches Abkommen übernehmen wir höchstens den doppelten Betrag der Kosten, die bei einer Behandlung im teuersten öffentlichen Schweizer Spital anfallen würden», so Maximilian Gmür, Experte für Versicherungsschutz im Ausland, in der Suva-Mitteilung.

Kein Sozialversicherungsabkommen besteht etwa mit den USA oder Kanada.

35'000 Wintersportunfälle jährlich

In Österreich (2561 Fälle) und Frankreich (2320 Fälle) zählte die Suva 2023 die meisten Schneesportunfälle mit Schweizer Beteiligung im Ausland. Mit einigem Abstand folgte Italien (1040 Fälle) und wenig ins Gewicht fiel Deutschland (140 Fälle).

Insgesamt verzeichnet die Suva jährlich rund 35'000 Ski- und Snowboardunfälle.