Der Antrag des Verwaltungsrats auf eine Statutenänderung zur Erneuerung des genehmigten Kapitals verfehlte die notwendige Zweidrittelmehrheit, wie der Laborausrüster am Dienstagabend mitteilte.

An der Generalversammlung im April vor zwei Jahren hatten die Aktionäre letztmals die Schaffung von genehmigtem Kapital gutgeheissen, mit Gültigkeit für zwei Jahre bis zur Generalversammlung 2022. An der diesjährigen Generalversammlung beantragte der Verwaltungsrat daher eine Erneuerung des genehmigten Kapitals bis zum 17. April 2024.

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Da Tecan im September 2021 zur Finanzierung der im vergangenen Jahr erfolgten Paramit-Akquisition neue Aktien unter dem genehmigten Kapital geschaffen hat, hätte die beantragte Erneuerung das genehmigte Kapital ungefähr auf das vorherige Niveau zurückgesetzt.

Der Antrag des Verwaltungsrats habe erneut vorgesehen, dass die Bezugsrechte nur für knapp 10 Prozent der neu ausgegebenen Aktien ausgeschlossen werden können. Ein bedeutender Stimmrechtsberater und verschiedene Aktionäre hätten diese Grenze bei einer Kombination von genehmigtem und bereits existierendem bedingten Kapital jedoch als überschritten angesehen, so Tecan.

Der Verwaltungsrat hielt laut Mitteilung aber fest, dass die Gesellschaft dennoch über unternehmerischen Handlungsspielraum verfüge und weiterhin auch externe Wachstumschancen nutzen könne. Dank eines starken operativen Cashflows sowie einer guten Bonität stünden dem Unternehmen auch andere Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Zudem könnte es bei Bedarf bedingtes Kapital einsetzen.