Im ersten halben Jahr 2025 bekamen 43 Gesuchsstellerinnen und Gesuchssteller vom Kanton Thurgau einen Solidaritätsbeitrag von je 25'000 Franken zugesprochen. Das erklärte der Thurgauer Staatsarchivar Adrian Oettli der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. 43 weitere Gesuche wurden hingegen abgelehnt.

Im Gesetz über den Solidaritätsbeitrag für Betroffene von Medikamententests sind klare Voraussetzungen festgehalten. Anspruch haben Personen, denen im Thurgau zwischen 1940 und 1980 pharmazeutische Prüfsubstanzen verabreicht wurden. Erben sind ausgeschlossen.

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Das Thurgauer Staatsarchiv prüft die Anträge anhand der archivierten Krankenakten. Von Januar 2025 bis Ende 2028 können Gesuche eingereicht werden. Der Kanton schätzte die Anzahl möglicher Gesuche auf bis zu 500.

Pharmakonzert beteiligt sich

Verantwortlich für die damaligen Medikamententests war der Psychiater Roland Kuhn, der in der psychiatrischen Klinik Münsterlingen für Pharmafirmen nicht zugelassene Substanzen an teils ahnungslosen Patienten testete. Kuhn gilt als Entdecker des ersten Antidepressivums.

Der Basler Pharmakonzern Novartis beteiligt sich als Nachfolger der damaligen Firmen mit bis zu vier Millionen Franken an den Solidaritätsbeiträgen des Kantons Thurgau.

Aufarbeitung zeigt enorme Dimension auf

Im Jahr 2021 legte die vom Kanton Thurgau in Auftrag gegebene wissenschaftliche Aufarbeitung «Testfall Münsterlingen» die enorme Dimension der damaligen Tests mit Psychopharmaka offen. Gemäss den verantwortlichen Historikerinnen und Historikern der Universität Zürich waren damals bis zu 3000 Personen betroffen.

Der Thurgau nimmt mit den Entschädigungen der Opfer von Medikamententests eine schweizweite Pionierrolle ein. Den Anstoss gab eine Motion von SP und Grünen im Kantonsparlament.