Bereits vergangenen Dezember hatte ein Gericht die UBS (France) im Rahmen des Steuerstreits wegen der "Beihilfe zur rechtswidrigen Kundenanwerbung" für schuldig befunden. Den Steuerstreit ins Rollen gebracht hatten die Whistleblower Nicolas Forissier - der die interne Revision bei der UBS (France) geleitet hatte - und Stéphanie Gibaud, die fürs Veranstaltungsmarketing verantwortlich war. Beide verloren ihren Job bei der UBS.

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Im Jahr 2017 hatte ein Untersuchungsrichter den Fall der Whistleblower aufgenommen und gegen die Frankreich-Tochter der UBS wegen Mobbing Anklage erhoben. Nach mehreren Verfahrensschritten habe die Ermittlungskammer des Pariser Berufungsgerichts am Donnerstag nebst Mobbing nun auch die Punkte "Behinderung der Arbeit des Ausschusses für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (CHSCT)" sowie "Beeinflussung eines Zeugen" ins Verfahren aufgenommen, wie Justizquellen berichteten.

Die Bank kann dagegen allerdings noch Kassationsbeschwerde einlegen. Der Anwalt der UBS habe auf Anfrage von AFP nicht reagiert, hiess es.

Die UBS Gruppe wurde in Frankreich im Rahmen des Steuerstreits zu einer Zahlung von rund 1,8 Milliarden Euro verurteilt. Die Bank hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Die UBS (France) bezahlte derweil zum Steuerfall eine Busse in Höhe von 1,875 Millionen Euro.