Die Landesregierung schickte am Freitag eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung. Gemäss dem Entwurf sollen Glücksspielgewinne ab einer Million Franken dort besteuert werden, wo die betreffende Person zum Zeitpunkt des Gewinns wohnte. Vorgesehen ist eine vom übrigen Einkommen der Person getrennte Besteuerung.

Nach geltendem Recht werden Geldspielgewinne in jenem Kanton besteuert, in dem die Gewinnerin oder der Gewinner am 31. Dezember des betreffenden Jahres wohnt. Dies führt dazu, dass sich ein Umzug lohnen kann.

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Mit der Vorlage erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments. Bei der direkten Bundessteuer werden Geldspielgewinne, welche die Freigrenze von gut einer Million Franken übersteigen, laut Entwurf zum Maximalsatz besteuert. Die Kantone wiederum seien frei in der Wahl des anwendbaren Tarifs, hiess es.

Sechs Kantone wenden den Angaben zufolge schon heute eine gesonderte Besteuerung an, Dabei handelt es sich um Bern, Jura, Neuenburg, Schwyz, das Tessin und das Wallis. Der Bund und die restlichen Kantone zählen steuerbare Geldspielgewinne bislang zum übrigen Einkommen.

Steuerfrei bleiben gemäss Communiqué Gewinne aus Lotterien und Onlinespielen bis zu rund einer Million Franken. Dasselbe gilt für Gewinne in regulierten Casinos.