Abgestimmt wird nicht über die Streichung des Eigenmietwerts, sondern über die Möglichkeit für Kantone, eine neue Steuer auf Zweitwohnungen einzuführen. Der Eigenmietwert fällt aber nur, wenn der Verfassungsartikel für die Zweitwohnungssteuer die Abstimmung übersteht.

Die Reform entlaste namentlich junge Familien, die ein eigenes Haus kauften, aber auch Pensionierte, die ihre Hypotheken getilgt hätten, macht das Komitee aus SVP, FDP, Mitte-Partei und GLP geltend. Den Eigenmietwert empfindet es als ungerecht: Es müsse ein nicht erzieltes Einkommen versteuert werden.

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Fällt der Eigenmietwert, können Schuldzinsen nur noch beschränkt von den Steuern abgezogen werden. Damit falle ein System, das dazu einlade, Schulden zu machen, findet das Komitee. Wer hingegen Schulden abtrage, werde bestraft.