Die sich noch im Publikum befindenden Aktien wurden gemäss einem Gerichtsurteil für kraftlos erklärt. Letzter Handelstag vor der Dekotierung ist der 14. April.

Mit dem per 29. März rechtskräftigen Urteil des zuständigen Gerichts des Kantons Basel-Landschaft halte Femsa nun 100 Prozent an der Valora-Holding, heisst es in einer Medienmitteilung vom Dienstag. Die Inhaber der kraftlos erklärten Valora-Aktien erhalten eine Barabfindung in Höhr des Angebotspreises von 260 Franken.

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Der mexikanische Nahrungsmittelriese Femsa hatte im vergangenen Juli ein Übernahmeangebot für die Kioskkette Valora lanciert und die Transaktion im Oktober abgeschlossen. Anfang November war ein sogenanntes Squeeze-out-Verfahren eingeleitet worden, das die Kraftloserklärung der noch nicht angedienten Aktien zum Ziel hatte.